Vorwort

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt, dass die Trinkwasserversorgung vieler Wohnimmobilien regelmäßig auf Legionellen untersucht werden muss.

 

Darüber hinaus sollten aber auch mikrobiologische und Schwermetall-Parameter kontrolliert werden. Hierzu besteht aber keine gesetzliche Verpflichtung.

 


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Legionellen sind Stäbchenbakterien, die natürlicher Bestandteil von Grund- und Oberflächenwasser sind. In der hauseigenen Installation können sich diese unter ungünstigen Bedingungen vermehren und entsprechend gefährlich werden.

Die Aufnahme der Bakterien erfolgt durch feinste Tröpfchen (beispielsweise vernebeltes Wasser beim Duschen) in die

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Lunge, wobei es bei einer Infektion zu grippeähnlichen Erkrankungen (Pontiac-Fieber) bis hin zu schwer verlaufenden Lungenentzündungen (Legionärskrankheit /Legionellose) kommen kann. Weitere Übertragungs-möglichkeiten bestehen durch Whirlpools und Rasensprenger.

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Prüfpflichtige Immobilien haben drei oder mehr Wohneinheiten, wovon mindestens eine Wohnung vermietet sein muss. Weitere Punkte sind ein zentrales Warmwassersystem, eine Duschmöglichkeit in den Wohnungen, sowie ein Warmwasserbehälter mit mindestens 400 Liter Fassungsvermögen und/oder 3 Liter Wasser zwischen Warmwasserausgang und der entferntesten Entnahmestelle eines Steigstranges.


Was kann ich für Sie tun?

 

 

 

·        Aufnahme Ihrer Trinkwasseranlage, Festlegung der Entnahmestellen, sowie Erstellung eines Erfassungsbogens

 

·        Installation von Probenahmeventilen am Trinkwassererwärmer durch Kooperationspartner

 

·        Vorbeugende Beratung über den Zustand Ihrer Trinkwasseranlage bei einem Vor-Ort-Termin mit Ergebnisbericht.

 

·        Mieteranschreiben zum Probenahmetermin

 

·        Rechtssichere Probenahme und Auswertung durch akkreditiertes Labor.

 

·        Meldung an das zuständige Gesundheitsamt von Grenzwertüberschreitungen.

 

·        Installation von endständigen Filtern zur Gefahrenabwehr, bei Werten ab 10.000KbE/100ml, um ein Duschverbot zu verhindern.

 

·        Mieteranschreiben oder Hausaushänge über das Prüfergebnis bereitstellen.

 

·        Gefährdungsanalyse und Sanierungsempfehlung (über Kooperationspartner) bei Grenzwertüberschreitung in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt.

 

 

 

Vorteil für Hauseigentümer, Hausverwaltungen und Baugenossenschaften:

 

            Alles aus einer Hand, wenn gewünscht.